AGB ś der Bike Service Bingen GbR
Stand März 2023


§1 Nutzung der Fahrräder

Der Mieter erkennt durch Übernahme des vermieteten Leihgegenstandes an, dass dieser sich in einem mängelfreien Zustand befindet.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Mieter versichert mit seiner Unterschrift, in den ordnungsgemäßen Gebrauch des Leihgegenstandes eingewiesen zu sein.
Er versichert weiterhin, über den Einsatz von Helm und Protektoren so wie weiterer Schutzkleidung informiert zu sein.
Der Mieter darf den Mietgegenstand nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften benutzen. Eine Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet.

§2 Preise, Reservierung und Vertragsabschluss

Die Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen oder beim Vermieter zu erfragen. Mietpreise in Preislisten und in aktuellen Angeboten gelten als verbindlich.
Alle Preise beinhalten die aktuelle Mehrwertsteuer. Die volle Mietsumme wird zu Beginn des Vertragsverhältnisses erhoben.
Bei Verlust, Teilverlust, Beschädigung oder verspäteter Rückgabe des Leihgegenstandes werden dem Mieter die anfallenden Forderungen in Rechnung gestellt und im Zuge des Rechtsweges geltend gemacht.
Reservierungen erfolgen über das online- Formular, telefonisch oder persönlich.
Mit der in Kenntnisnahme und Akzeptanz der AGB ś des Vermieters entsteht die Grundlage eines damit geschlossenen Vorvertrages und des späteren Mietvertrages.
Reservierungen bis sechs e- Bikes können bis zu sieben Tage vor der gebuchten Übergabe kostenlos vom Vertrag/Reservierung zurückgezogen werden. Bei weniger als sieben Tagen vor Mietbeginn, jedoch mehr als 24 Stunden vor Mietbeginn kann eine Stornorechnung von 25% des Mietpreises erhobenen werden, wenn dem Vermieter Einnahmen durch die Reservierung verloren gingen. Bei einer Stornierung, die weniger als 24 Stunden vor der geplanten Übergabe des Leihgegenstandes an den Mieter erfolgt, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Stornogebühr von 50% des Mietpreises dem Mieter zu berechnen und diese im Zuge des Rechtsweges geltend zu machen, da in der Regel keine so kurzfristige Neuvermietung möglich ist.
Reservierungen von sechs oder mehr e- Bikes, können bis zu sieben Tage vor der gebuchten Übergabe kostenlos vom Vertrag/Reservierung zurückgezogen werden. Bei weniger als sieben Tagen vor Mietbeginn, jedoch mehr als 3 Tagen vor Mietbeginn kann eine Stornorechnung von 50% des Mietpreises erhobenen werden, wenn dem Vermieter Einnahmen durch die Reservierung verloren gingen. Bei einer Stornierung, die weniger als drei Tage vor der geplanten Übergabe des Leihgegenstandes an den Mieter erfolgt, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Stornogebühr von 80% des Mietpreises dem Mieter zu berechnen und diese im Zuge des Rechtsweges geltend zu machen, da in der Regel keine so kurzfristige Neuvermietung möglich ist.
Bei Reservierung ist ein genauer Zeitpunkt der Übernahme des Leihgegenstandes zu vereinbaren. Wird dieser Zeitpunkt vom Mieter, ohne Rückmeldung des Mieters und die Kenntnisnahme des Vermieters, um mehr als 45min überschritten, muss der Vermieter von einer stillschweigenden Stornierung durch den Mieter ausgehen. Der Vermieter ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, frei über den reservierten Leihgegenstand zu verfügen und zur Verhinderung wirtschaftlicher Verluste weiter zu verleihen. Der Vermieter behält sich in diesem Fall das Recht vor, eine Stornogebühr von 100% des Mietpreises dem Mieter zu berechnen und diese im Zuge des Rechtsweges geltend zu machen
Zum Abschluss eines gültigen Mietvertrages legt der Mieter dem Vermieter einen gültigen Personalausweis vor.


§3 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, den Leihgegenstand pfleglich und unter der 
Beachtung der technischen Regeln zu behandeln.
Während der Nichtbenutzung ist der Leihgegenstand vor der Beschädigung und Zugriffen Unbefugter sicher und mit den mit vermieteten Fahrradschlössern abgeschlossen zu verwahren.
Bei mehrtägiger Nutzung von Fahrrädern und Anhängern sind diese des Nachts in verschlossenen Räumen gesichert zu verwahren.
Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Leihgegenstandes dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.
Die gewissenhafte und gründliche Wartung und Reinigung der Leihgegenstände nach sachgemäßer Benutzung eines Mieters, erfolgt durch den Vermieter. Dieser behält sich jedoch das Recht vor, die Reinigung bzw. die Kosten für die Reinigung von starken Verschmutzungen an Leihgegenständen, die durch unsachgemäße Nutzung oder unpflegliche Behandlung hervorgerufen wurden, in Rechnung zu stellen.

§4 Reparaturen bei Defekten

Wird eine Reparatur eines Leihgegenstands während der Mietdauer fällig, so trägt der Vermieter die Kosten der Instandsetzung, wenn die Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Kosten, die durch unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung entstehen, ist der Mieter verantwortlich.
Die Kosten durch Instandsetzung und/oder Ersatz, die durch einen Unfall oder missbräuchliche Verwendung verursacht wurden, sind vom Mieter zu begleichen.
Für fehlende, verlorene und beschädigte Leihgegenstände trägt der Mieter die Kosten für Reparatur, Ersatz und die damit verbundene Aufwendung zur Wiederinstandsetzung des Leihgegenstandes.
Eigenmächtig vom Mieter durchgeführte Reparaturen ohne erteilte Zustimmung des Vermieters werden grundsätzlich nicht vom Vermieter ersetzt.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz durch Gewinn- /Umsatzverlust und/oder Beschädigung des Leihgegenstandes, gegenüber dem Mieter geltend zu machen.

§5 Unfall/ Diebstahl

Der Vermieter ist bei einem Unfall, bei dem Dritte zu Schaden gekommen sind und bei Diebstahl eines Leihgegenstandes verpflichtet, neben der Polizei auch den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Sonst haftet der Mieter für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstandenen Schäden gegenüber dem Vermieter.

§6 Haftung

Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Eine Haftung entfällt, bei unsachgemäßer oder unbefugter Benutzung des Leihgegenstandes.
Der Mieter hat den Leihgegenstand im selben Zustand zurück zu bringen, wie er ihn entgegengenommen hat. Der Mieter haftet für Schäden aus Diebstahl, Beschädigung, Teilverlust und/oder Verlust des Leihgegenstandes. Ebenso für
Kosten durch Wiederinstandsetzung, Wiederbeschaffung und für entfallene Mieteinnahmen des Vermieters.
Bei Verlust eines Leihgegenstandes haftet der Mieter bis maximal zur Höhe des jeweiligen Zeitwertes. Bei Beschädigung bzw./und Teilverlust des Selbigen bis zur Höhe dessen Instandsetzung- Material und Lohn- und/ oder Wiederbeschaffungskosten.
Alle Mietkosten überschreitenden, anfallenden Kosten und Aufwendungen aus dem Mietverhältnis heraus, werden dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Mieter erhält darüber einen Rechnungsbeleg zum Nachweis.
Dies gilt ebenso bei Überschreitung der Mietzeit wie auch für erforderliche Aufwendungen zum Auffinden, Sicherstellen und wieder in Besitz nehmen des Leihgegenstandes.
Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Leihgegenstandes und für Verletzungen seiner Pflichten. Er hat auch die Schadennebenkosten zu begleichen.

$7 Versicherung der Leihgegenstände

Unsere Räder sind Diebstahl-, Raubdiebstahl- und Kaskoversichert.
Im Verlustfall des Leihgegenstandes haftet der Mieter/ die Mieterin mit 300.00€ Selbstbeteiligung. Bei Kaskoschäden haftet der Mieter/ die Mieterin mit 150.00€ Selbstbeteiligung. Diese Reglung gilt für Schäden und Vorkommnisse, die von der Versicherung des Vermieters anerkannt und übernommen werden.
Deckt die Versicherung des Vermieters den Schaden nicht ab, kommt der Mieter/ die Mieterin oder dessen/deren Versicherung für den Schaden auf.

§8 Rückgabe des Leihgegenstandes, Beendigung des Mietverhältnisses

Der Mieter hat den Leihgegenstand spätestens am Ende der im Mietvertrag 
vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben.
Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf grundsätzlich der Einwilligung des 
Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
Wird der Leihgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurückgegeben, so hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Miettag (die Dauer eines Miettages wird im Mietvertrag definiert und festgelegt.) den jeweiligen gültigen Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.
Der Mietvertrag kann vom Mieter ohne Angaben von Gründen vorzeitig beendet werden. Ein Recht auf Rückzahlung von bereits geleisteten Mietzinsen, besteht nicht.
Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von zwei Werktagen nach Rückgabe des Leihgegenstandes aufgetretene Mängel, für welche der Mieter haftbar war/ist, ihm gegenüber zu beanstanden. Kosten welche zu Abstellen der Mängel führen, können nachträglich den Mieter in Rechnung gestellt werden.

§9 elektronische Ortung

Unsere Leih- e- Bikes sind mit einem elektronischen Ortungssystem ausgestattet. Dieses dient ausschließlich dem Zweck der e- Bike- Ortung bei Verlust. Im Zeitraum der im Mietvertrag vereinbarten Mietdauer werden keine Daten aufgezeichnet, abgerufen oder gespeichert, sofern nicht von Verlust, Diebstahl oder Raubdiebstahl auszugehen ist. 


 
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